Bereits zum vierten Mal konnte ich letztens im Rahmen meines Freiwilligen-Einsatzes in den “Oriente” Guatemalas in die Departemente Chiquimula und Zacapa reisen, um dort die COMUNDICH (Koordination für die integrale Entwicklung der Verbände und indigenen Gemeinschaften des Maya Volkes der Ch’orti’) zu begleiten. Die Reise in die Region der Ch’orti’ bringt einen Wechsel des Klimas sowie der Landschaft und der Nahrung mit sich und ist immer eine schöne Abwechslung zur hektischen Hauptstadt. Die COMUNDICH unterstützt die Gemeinschaften im Kampf um die Anerkennung als autonome Gemeinschaften und insbesondere ihres Rechts auf ihr Land. In vielen Gemeinden bestehen Landkonflikte, da ihre Urrechte (derecho ancestral) in der Vergangenheit ignoriert und ihr Land verkauft wurde und heute darauf Kaffee-Fincas betrieben werden.
Feier des Abkommens über die Rechte Indigener Völker
Dieses Mal lud die Organisation zur 20-Jahr-Feier der Friedensabkommen und insbesondere des Abkommens über die Identität und Rechte der Indigenen Völker, das im März 1995 unterzeichnet wurde. Dazu wurden VertreterInnen unterschiedlicher Maya Völker, insbesondere aber die vielen Gemeinschaften der Maya Chorti eingeladen, sich an einem kulturellen Anlass zu beteiligen, einer Maya-Zeremonie und dem historischen Rückblick beizuwohnen. Musikalische Begleitung einer guatemaltekischen Folkloregruppe, Stelzenaufführung und Gesang der Jugend sorgten für Unterhaltung. Im Rahmen des Kulturanlasses wurde aber auch Anerkennungen für den ausdauernden Einsatz einzelner Personen der Gemeinschaft im Kampf für die Anerkennung ihrer Rechte als indigenes Volk und insbesondere auch als Frauen und für das Wohl ihrer Gemeinschaften ausgesprochen.

Versammlung am Fussballplatz zur Feier der Rechte Indigener Völker (Foto: Nadia Fourti, PWS)
Anerkennung als Indigene Gemeinschaften vom obersten Gericht
Ebenfalls im März, zu Beginn des Monats, geschah Wegweisendes für das Volk der Maya Ch’orti’ sowie für die vielen weiteren indigenen Völker Guatemalas: Das Verfassungsgericht, die höchste und letzte Instanz des Landes, entschied zu Gunsten zweier indigener Gemeinschaften der Gemeinde Camotán, die im Kampf um ihre Anerkennung und Autonomie bis vors Verfassungsgericht getreten ist, wo ihnen schliesslich Recht gegeben wurde. Im Jahre 2012 hatten sich die Gemeinschaften in der Gemeinde des Departements Chiquimulas als indigene Gemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit registrieren lassen. Traurigerweise wurde 2 Jahre später vom Gemeinderat der Antrag gestellt, diese Registrierung zu annullieren. Dem wurde stattgegeben, ohne die Gemeinschaft oder ihre Vertreter zu berücksichtigen oder zu benachrichtigen. Deswegen wagten die zwei indigenen Anführer der beiden Gemeinschaften den Schritt an die nächste Instanz und bis ans Verfassungsgericht. Es ist eine Premiere in der Geschichte, dass ein Ch’orti’ hier die Gerechtigkeit sucht.
Diese Entscheidung zeigt einen Wandel in der Wahrnehmung und Respektierung der Indigenen Völker und ihrer eigenen Kultur, Spiritualität und gemeinschaftsinternen Organisation, die auf eine Zukunft hoffen, in der die Stimme der Mehrheit (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in denen Urvölker oder jegliche ethnische Gruppen, die eine Minderheit darstellen, diskriminiert werden) statt nur die eine kleine Minderheit der Reichen, Mächtigen und Weissen zählt.
Die Ch’orti’-Gemeinschaften schreiben (ihre) Geschichte
Um diesen Erfolg der Anerkennung als Indigene Gemeinschaften durch das Verfassungsgericht in die Praxis umzusetzen und um solche Fälle der unautorisierten Annullierung durch andere Institutionen zu verhindern, ist das Etablieren einer Gemeinschaftsorganisation notwendig. So erarbeitete die COMUNDICH mithilfe eines Anwalts und mittels starker Zusammenarbeit und vieler Zusammenkünfte mit den VertreterInnen der 48 Gemeinschaften, die sie koordinieren, einen Entwurf für die Statuten. Darin sind die erworbenen Rechte und Titel festzuhalten und Regeln für das Zusammenleben in den Gemeinden, den Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen sowie die Streitschlichtung in kleineren Angelegenheiten und die Abgrenzung, welche Arten von Zuwiderhandlungen dem gewöhnlichen Gemeinderecht unteliegen sollen und müssen und wo sich die Gemeindeautoritäten fernzuhalten und die Autonomie der indigenen Gemeinschaften zu berücksichtigen haben.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Einhaltung der Menschenrechte sowie der verfassungsrechtlichen Grundrechte, wobei die Gleichbehandlung der Frauen und Männer an den Zusammenkünften speziell erwähnt wird, da diesbezüglich noch starke Kontroversen bestehen. Die COMUNDICH bemüht sich stark um die Anerkennung der Rechte der Frauen insbesondere auf Landbesitz, was ihnen oft verwehrt wurde und noch wird. So geht z. B. das Land eines weiblichen Einzelkindes auf den Ehemann über, statt dass es der Tochter gehört. Diese Haltung wurde auch in einem meiner Besuche widergespiegelt, indem uns der Anführer der Gemeinschaft zum “Haus seines Schwiegersohnes” führt, dessen Familie (inklusive Tochter des Anführers) uns netterweise beherbergte. Nun kann man ja nicht einen radikalen Wandel von einem Tag auf den anderen erwarten. Ein weiterer Einsatz für die Rechte der Frau war eine Aktivität in der Woche des Internationalen Tages der Frau, in dem VertreterInnen unterschiedlicher Gemeindesektoren (Gesundheits-, Schul- und Rechtswesen, Polizei und Statistik) sowie NGOs ein Panel hielten und Fragen der eingeladenen Gemeinschaftsmitglieder (vor allem Frauen) beantworteten.
Zuletzt soll die Geschichte der Gemeinschaften über ihren Kampf und den ihrer Vorfahren um die Anerkennung ihrer Rechte und die erlittenen Verluste und Diskriminierung festgehalten werden, damit sie nicht in Vergessenheit gerät und sich nicht wiederholt. In einer Gemeinschaftsversammlung zum Beschluss der Statuten erläuterte ein Vertreter einer Nachbargemeinde, die bereits einen Schritt weiter war:
“Die Statuten sind für unsere Gemeinschaften wie die Machete für den Landwirten – das Grundlegende.”
Laura Kleiner, Guatemala-Stadt, 25. April 2016
One thought on “Das Ch’orti’ Volk schreibt Geschichte”